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LSG Schleswig-Holstein, 25.02.1992 - L 1 S 32/90 |
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LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - L 1 S 32/90 (https://dejure.org/1992,18290)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Nichtbestehen eines Schadensersatzanspruchs einer BG gegenüber einem Arbeitgeber wegen unrichtiger Auskunft über eine Ausbildungsvergütung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Arbeitgeber; Auskunftspflicht; Einzugsstelle; Schadensersatz; Positive Forderungsverletzung; Unerlaubte Handlung
Verfahrensgang
- SG Lübeck, 11.10.1990 - S 1 S 13/89
- LSG Schleswig-Holstein, 25.02.1992 - L 1 S 32/90
- BSG, 04.05.1994 - 1 RS 2/92
Wird zitiert von ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2000 - L 16 KR 3/98
Krankenversicherung
Deshalb hat die Rechtsprechung (so das LSG Schleswig-Holstein, 1. Senat, in seinem Urteil vom 25.02.1992 - L 1 S 32/90 - und nachgehend das BSG in seinem Urteil vom 04.05.1994 - 1 RS 2/92 - BSGE 74, 139 ff. = SozR 3-1300 § 98 Nr. 1) es bereits in der ersten Hälfte der 90er Jahre für zutreffend erachtet, die Untätigkeit des Gesetzgebers als sog. beredtes Schweigen zu deuten.